Wollen Sie den Bauträgervertrag für Ihr Haus oder Ihre Wohnung oder Ihre Gewerbeimmobilie prüfen lassen?
Wir prüfen für Käufer vom Bauträger schnell und unkompliziert den Bauträgervertrag in allen Bundesländern.
Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie ein Haus, eine Wohnung bzw. Eigentumswohnung oder eine Gewerbeimmobilie vom Bauträger kaufen möchten und den Bauträgervertrag vor der notariellen Beurkundung durch einen im Immobilienrecht erfahrenen Anwalt überprüfen lassen wollen. Ebenso können Sie sich von uns zu allen Fragen beim Bauträgerkauf und zur Abwicklung des Bauträgervertrages rechtlich beraten lassen.
Wir prüfen den Bauträgervertrag für Ihre Immobilie in allen Bundesländern schnell und zu moderaten Kosten.
Anders als manche andere Anbieter von Vertragsprüfungen bieten wir Ihnen zusätzlich zu den Ihnen per E-Mail übermittelten Anmerkungen und Änderungsvorschlägen zu Ihrem Bauträgervertrag auf Wunsch auch eine ergänzende telefonische Erläuterung unserer Hinweise und Änderungsvorschläge und die telefonische Beratung durch den Anwalt zu allen für Sie zum Bauträgervertrag und seiner Abwicklung bestehenden Fragen.
Rufen Sie uns gern an ! Tel. 040 - 555 99 999
Wie andere Käufer und Verkäufer von Immobilien unsere Vertragsprüfung und Beratung zu Kaufverträgen vom Bauträger und zum Immobilienkauf beurteilen, können Sie hier deren Erfahrungsberichten unter Bewertungen entnehmen.
Sie können uns den Entwurf Ihres Bauträgervertrages per E-Mail (mail@rechtsanwalt-rossbach.de), per Telefax (040 - 34 54 88) oder auf dem Postweg (Anschrift s.o.) übermitteln. Teilen Sie uns dabei bitte gleichzeitig auch Ihren Namen und Ihre Anschrift mit, damit wir Ihnen kostenlos eine Vergütungsvereinbarung übersenden können. Teilen Sie uns dabei bitte auch gleich eine Rufnummer (ggfs. Mobilnummer) mit, unter der wir Sie tagsüber erreichen können, damit wir etwaige Vorfragen kurzfristig mit Ihnen klären und uns später im Fall einer von Ihnen beauftragten Prüfung Ihres Bauträgervertrages ggfs. schnell mit Ihnen in Verbindung setzen können.
Wir übersenden Ihnen dann zeitnah (spätestens am nächsten Arbeitstag) und für Sie kostenlos und völlig unverbindlich per E-Mail eine Vergütungsvereinbarung auf der Grundlage des für die rechtliche Prüfung anfallenden Zeitaufwandes und teilen Ihnen mit, welche genauen Kosten Ihnen im Falle Ihrer Auftragserteilung für die Prüfung des Vertragsentwurfs entstehen.
Erst nachdem Sie uns den Auftrag erteilt haben, indem Sie uns per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg die Vergütungsvereinbarung unterzeichnet zurückgesandt haben, beginnen wir mit der Prüfung Ihres Bauträgervertrages auf der Basis der Ihnen zuvor übermittelten Kostenschätzung.
Bei der Vertragsprüfung fertigen wir während der Prüfung Anmerkungen zu den uns wichtig oder kritisch erscheinenden Punkten oder Klauseln des Bauträgervertrages ggfs. sogleich mit von uns empfohlenen Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschlägen, die wir Ihnen als Grundlage für die von uns angebotene gemeinsame telefonische Besprechung des Bauträgervertrages und als spätere "Gedächtnisstütze" per E-Mail übermitteln.
Wir berechnen Ihnen für die Prüfung des Bauträgervertrages unabhängig vom Kaufpreis und Wert der Immobilie und damit vom Gegenstandswert des Bauträgervertrages nur den dabei anfallenden Zeitaufwand auf der Basis eines anteiligen Stundenhonorars. Die Kosten für die Vertragsprüfung und Ihre Rechtsberatung bei einem Kauf vom Bauträger fallen dadurch in der Regel deutlich niedriger aus als die vom Wert der Immobilie bzw. dem Kaufpreis abhängigen gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Nachdem wir Ihren Bauträgervertrag geprüft haben, besprechen wir mit Ihnen telefonisch (oder für Mandanten aus dem Hamburger Bereich auf Wunsch auch gern in unserer Kanzlei) das Ergebnis der rechtlichen Prüfung. Wenn Sie wünschen, gehen wir dabei mit Ihnen gemeinsam den Vertrag durch und beantworten alle für Sie wichtigen Fragen zu Ihrem Kauf vom Bauträger und zur Vertragsabwicklung. Dies kann für Sie bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus am Telefon geschehen.
Unsere Vertragsprüfung und Beratung bei einem Bauträgervertrag beschränkt sich keineswegs auf den Hamburger Bereich. Wir prüfen vielmehr regelmässig Bauträgerverträge über Immobilien aus München, Stuttgart, Berlin, Frankfurt, Dresden, Dortmund und zahlreichen weiteren Städten und Gemeinden im gesamten Bundesgebiet.
In eiligen Fällen oder bei bestimmten Fragen zum Kauf vom Bauträger bzw. Bauträgervertrag ist auch eine sofortige telefonische Rechtsberatung durch den Anwalt über unsere 0900 - Hotline möglich. Rufen Sie uns gern bei Bedarf einfach an ! Tel.: 040 - 555 99 999
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